Beauftragte des Landes Sachsen-Anhalt zur Aufarbeitung der SED-Diktatur

Standort:

Beauftragte des Landes Sachsen-Anhalt zur Aufarbeitung der SED-Diktatur
Schleinufer 12
39104 Magdeburg
Deutschland

Kontakt:
Tel. +49 (0)391 560 15 01
info[at]lza.lt.sachsen-anhalt.de

www.aufarbeitung.sachsen-anhalt.de

 

Selbstbeschreibung: 

Die Beauftragte des Landes Sachsen-Anhalt zur Aufarbeitung der SED-Diktatur, kurz "Landesbeauftragte" oder "Aufarbeitungsbeauftragte" (bis 31.12.2016 "Stasiunterlagenbeauftragte") ist Ansprechpartnerin für Bewohner des Landes Sachsen-Anhalt, die unter der SED-Diktatur gelitten haben und durch Wirkungen des ehemaligen Ministeriums für Staatssicherheit benachteiligt worden sind. Dabei ist es die wichtigste Aufgabe der Landesbeauftragten, im Gegensatz zum Bundesbeauftragten, welcher als Behörde die Akten des ehemaligen MfS verwaltet, die Betreffenden im Umgang mit der sie belastenden Vergangenheit zu beraten und ihnen Wege für ihre Rehabilitierung aufzuzeigen.

Der Landtag von Sachsen-Anhalt hatte bereits 1993 die gesetzlichen Grundlagen für die Einrichtung des Amtes einer Landesbeauftragten für Stasi-Unterlagen geschaffen. Die Landesbeauftragte hatte nach dem alten Gesetzeswortlaut die gesetzliche Aufgabe, "einen wirkungsvollen Beitrag zur Aufarbeitung und Bewältigung der vom Staatssicherheitsdienst belasteten Vergangenheit … zu leisten." (AG StUG LSA vom 18.3.1993, GVBl. LSA 1993, 433, zul. geändert durch G vom 2.5.2012, GVBl. LSA S. 150, § 1 Abs. 2)

Am 1.1.2017 ist das Gesetz über die Beauftragte des Landes Sachsen-Anhalt zur Aufarbeitung der SED-Diktatur in Kraft getreten. Die Beauftragte wird mit Zwei-Drittel-Mehrheit direkt vom Landtag gewählt. Die bisherige Landesbeauftragte für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes bleibt jedoch – unabhängig von der Umbenennung – bis zum Ablauf ihrer Amtzeit im Amt.

Aktivitäten zum Kalten Krieg: 

Bei der Landesbeauftragten werden Kenntnisse über das Wirken des MfS und seine Stellung in den Machtstrukturen der ehemaligen DDR zusammengestellt und verbreitet.

Die Archive des ehemaligen Ministeriums für Staatssicherheit (MfS) und deren Nutzung obliegen dem Bundesbeauftragten und dessen Außenstellen in Halle und Magdeburg. Dort werden alle Anträge auf Akteneinsicht und Auskunftsersuchen bearbeitet. Die Landesbeauftragte hat keinen direkten Zugriff auf die Archive des ehemaligen MfS, kann aber umfassende Möglichkeiten der Bearbeitung und Öffentlichkeitsarbeit anbieten. Sie ist Ansprechpartnerin für Privatpersonen, Behörden, Personalstellen, für politische Bildung, Forschung und Publizistik.